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Informelle städtebauliche Planungen...

...umfassen städtebauliche Entwürfe, Rahmen- und Strukturpläne zur Ergänzung oder Vorbereitung der Bauleitplanung oder als selbstständige städtebauliche Entwicklungskonzepte (ggf. auch als förmliche beschlosse Entwicklungsplanung i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB):

Städtebauliche Entwürfe als eigenständige Gestaltungskonzepte für Neubau- oder Umgestaltungsmaßnahmen oder als erläuternde Beikarten zu Bebauungsplänen (z. B. für die Öffentlichkeitsbeteiligung) im M. 1: 500 bis 1: 2 000.

Städtebauliche Rahmenpläne als selbständige Entwicklungspläne für Teilgebiete oder Ortsteile, als Vorstufen zu Bebauungsplänen, insbesondere wenn Bereiche mit mehreren, zeitlich aufeinander folgenden Bebauungsplänen beplant werden sollen, oder als Grundlage für Sanierungs-, Entwicklungs- oder Stadtumbaumaßnahmen im M. 1: 1.000 bis 1:2.500.

Städtebauliche Strukturpläne als selbständige Bereiche- oder Ortsentwicklungspläne und/oder als Vorstufen zur Flächennutzungsplanung im M. 1: 5.000 bis 1: 10 000.

 

    Projektauswahl

 
 

 

Ausschnitt städtebaulicher Entwurf

 

 

Ausschnitt Rahmen-/Strukturplan